Qualifizierung mit Praxis
Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.
Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.
Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:
Ganzheitliches Coaching "Balance - Bedürfnisse anerkennen, Lebensfreude aufbauen, neue Chancen entwickeln" - zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit in Haldensleben
Töberheide 6a
39340 Haldensleben
auf Anfrage
Individuelle, ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II auch als aufsuchendes Einzelcoaching zur Heran-führung an eine Ausbildung oder Arbeit, zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und/oder Begleitung wäh-rend einer Ausbildung. Ferner Erkennen von Bedürfnissen, Aufbau von Lebensfreude, Entwicklung neuer Chancen sowie Stabilisierung der Persönlichkeit und Motivation.
Maßnahmeinhalte:
• Maßnahmestart mit der vertraglichen Abwicklung, Kennenlernen, Datenschutz
• Profiling: Feststellen persönlicher Schwierigkeiten und Herausforderungen, Strategie-planung zum Überwinden
• Neue Tagesroutine entwickeln
• Alltag strukturieren
• Hilfe bei Vereinbarung von und Begleitung zu Terminen
• Kinderbetreuung organisieren
• Behördenanträge gemeinsam ausfüllen
• Bürgergeld richtig beantragen
• Finanzielle Zuschüsse finden
• gemeinsame Wohnraumsuche
• Tipps rund um den Haushalt (Kosten einsparen (Energie, Lebensmittel)
• Budgetplanung, Haushaltsplanung
• Stärken kennenlernen und einsetzen
• Resilienz stärken
• Überwindung von Widerständen
• Lösungsstrategien entwickeln
• Veränderungen fördern und begleiten
• Meine Rolle im Leben
• Aktivierung von Ressourcen
• Umgang mit Konflikten und Stress
• Wohin soll es für mich gehen?
• Zeithorizonte und Visualisierung
• Logbuch erstellen
• Strategieberatung
• Überblick über finanzielle Situation
• Talentmarketing
• Glücklich werden und bleiben
• Achtsamkeit und Selbstfürsorge
• Work-Life-Balance
• Beziehungen und Partnerschaft stärken
• Die Wohnung zum Zuhause machen
• Körper und Geist stärken
• Nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative und Motivation
Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau (und in der Folge die Stabilisierung) der Beschäftigungs-fähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Unter ganzheitlicher Betreuung werden Metho-den verstanden, welche die Einschätzung und Entwicklung persönlicher Kompetenzen und Perspektiven über Anregungen zur Selbstreflexion bis hin zur Überwindung von Handlungsbedarfen umfasst. Ganzheit-liche Betreuung im Sinne des § 16k SGB II bedeutet, dass an besonderen, individuellen Problemlagen gearbeitet wird, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken. Die/Der Coach/in hat dabei keine Fall-, sondern die Umsetzungsverantwortung für ausgewählte Aktivitäten. Er/sie nimmt dabei die Person und ihre jeweilige Lebenssituation insgesamt in den Blick und betrachtet nicht nur arbeitsmarktrelevante Inhalte, sondern auch soziale und strukturelle Aspekte. Zugleich sollen die Potenziale der/des ELB dabei wahrge-nommen und individuelle Förderlücken geschlossen werden.
Gefördert werden können ELB, die aufgrund ihrer besonderen Problemlagen Schwierigkeiten haben, Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen und in ihrer Beschäftigungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Gefördert werden können auch junge Menschen, die eine Unterstützung zur Heranführung an eine Ausbildung und/oder zur Begleitung während einer Ausbildung benötigen, um ihre Ausbildungsfähigkeit zu entwickeln. Davon sind alle Ausbildungsformen umfasst.
Gefördert werden können auch ELB, für die ein Rehabilitationsträger im Sinne des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – zuständig ist. Die Förderung umfasst jedoch keine spezifischen Leistungen der beruflichen Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), sondern hat bezüglich der Inanspruchnahme der Leistungen Dritter nur eine verweisende Funktion. Die Voraussetzungen sind in den Fachlichen Weisungen zu § 5 SGB II und § 22 SGB III geregelt.
Männer und Frauen sollen gleichberechtigt gemäß § 16k SGB II gefördert werden. Beispielsweise soll bereits bei der Planung geprüft werden, ob spezifische Belange von Frauen und Männern berücksichtigt werden müssen, um eine gleichberechtigte Förderung zu erreichen.
Kinder und Jugendliche, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben bzw. von dieser seitens der Landesbehörde nicht verbindlich freigestellt wurden, können entsprechend der aktuellen Regelungen keine Teilnehmenden einer Maßnahme sein. Kinder und Jugendliche können aber im Zuge der ganzheitlichen Betreuung als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden.
Gutschein der Bundesagentur für Abreit/des Jobcenters
Gutschein der Bundesagentur für Abreit/des Jobcenters
Teilzeit
Werden individuell mit jedem Teilnhemenden abgestimmt, mindestens 2 Termine pro Woche, mit mindestens 2 UE.