Anfangen und loslernen
Als das Ehepaar Hilde und Oskar Kämmer 1945 mit Unterricht in Kurzschrift und Maschineschreiben die erste Lehrgemeinschaft der Oskar Kämmer Schule begründete, ahnte noch niemand, wohin sich diese Privatgemeinschaft einmal entwickeln würde.
"Sie gaben jedem das Gefühl, für das jeweilige Fach besonders begabt zu sein", erinnert sich der spätere Professor für Didaktik und Sozialwissenschaften Ernst-August Roloff an seine Jahre als Kämmer-Schüler.
Dieser Wertschätzung der Schülerinnen und Schüler fühlen wir uns als Bildungsunternehmen mit Standorten in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und weiteren Bundesländern bis heute verpflichtet. So möchten wir bei jedem Lernenden die Talente aufspüren, auf denen das weitere Lernen aufgebaut werden kann.
"Alles ist möglich" - diese Freude am Lernen möchten wir mit Ihnen teilen.
Ingolf Fölsch Rüdiger Schmidt
Geschäftsführung
Die Oskar Kämmer Schule ist in folgenden Bereichen nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert: Aktivierung und berufliche Eingliederung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Sprachkurse und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Zudem ist die Oskar Kämmer Schule von der Hanseatischen Zertifizierungsagentur GmbH als fachkundige Stelle als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III und AZAV) zugelassen.
Hinweisgebersystem
Die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ der EU ist umgesetzt und mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt werden. Es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Das HinSchG beschäftigt sich ausschließlich mit Hinweisen / Whistleblowing im beruflichen Kontext. Es geht um Gesetzesverstöße oder Handlungen, die den Mitarbeitenden oder der Allgemeinheit Schaden zufügen könnten.
Die Oskar Kämmer Schule hat, den Regelungen des HinSchG entsprechend, ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das die eingehenden Meldungen bearbeitet und ggfs. erforderliche Folgemaßnahmen ergreift bzw. einleitet. Es ist sichergestellt, dass die Hinweise vertraulich behandelt werden.