Qualifizierung mit Praxis
Eine Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern oder sich neues Wissen anzueignen. Interessierte, die arbeitsuchend sind, sich beruflich neu orientieren oder ihr Fachwissen ausbauen möchten, unterstützen wir mit kompetenter, individueller Beratung zu geeigneten Bildungsmaßnahmen.
Unsere Qualifizierungsangebote und Beschäftigungsprojekte sind mit hohen Praxisanteilen ausgestattet, die es ermöglichen, sich neuen beruflichen Herausforderungen mit frischem Wissen und gesteigertem Selbstbewusstsein erfolgreich zu stellen.
Umschulungen bieten allen Menschen, die nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sein können, die Chance, sich für eine andere Tätigkeit zu qualifizieren. Sie erfolgen meistens über eine Förderung durch einen öffentlichen Auftraggeber (Agentur für Arbeit/Jobcenter) oder auf Veranlassung eines anderen Leistungsträgers wie beispielsweise einer Berufsgenossenschaft, einer Rentenversicherung oder des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr. Jede Umschulung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer oder einer staatlichen Behörde abgeschlossen und führt in der Regel zu einem anerkannten Berufsabschluss. Ihre Dauer beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten und den Voraussetzungen unserer Weiterbildungs- und Umschulungsangebote finden sich hier:
Einstufungstest "Spracheingangsbewertung" für Bürger aus EU und EWG Staaten in Braunschweig
Heinrich-Büssing-Ring 41a-f
38102 Braunschweig
Auf Grundlage eines schriftlichen Tests erfolgt ein mündlicher Dialog zu typischen Situationen in der Pflege (z.B. eine Dienstübergabe).
Der Einstufungstest umfasst ca. 1,5 Stunden.
Wenn Sie aus einem EU-Staat (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portu-gal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) oder aus EWR-Vertragsstaaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz), können Sie ohne weiteres in Deutschland eine Arbeit annehmen und Sie haben sehr gute Chancen, dass Ihre Ausbildung anerkannt wird.
Die Umsetzung ist in der Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.2.2 beschrieben. Entsprechende Ausbildungsnachweise sind zu erbringen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Pflegefachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss in der Pflege nach Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V Nr. 5.2.2. Entsprechende Ausbildungsnachweise sind zu erbringen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Bereits erworbene Sprachkenntnisse können im Rahmen des Einstufungstests einem Sprachniveau zugeordnet werden. Auf dieser Grundlage wird dem Interessenten eine Empfehlung / eine Option mitgeteilt. Zur Wahl stehen mehrere Optionen:
- Direkte Teilnahme an der Sprachprüfung "Pflegefachsprachlicher Kompetenznachweis"oder
- Vorgeschaltetes Tagesseminar zur Vorbereitung auf die Sprachprüfung (siehe Punkt 1) oder
- Vorgeschalteter Sprachkurs zur Kenntniserweiterung (300 - 400 Stunden)
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder vereinbaren Sie mit uns ein Beratungsgespräch.
Vollzeit
Heinrich-Büssing-Ring 41a
38102 Braunschweig
0531 2211-0
pflege-bs@oks.de
Frau Mariola Pacholski